Finanzielles

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Kosten der Behandlung von Erwachsenen und Kinder

Viele Erkrankungen in der Mundhöhle wie Karies, Zahnfleischerkrankungen usw. sind mit einer ausgewogenen Ernährung und einer richtigen Pflege vermeidbar. Die Behandlung dieser Erkrankungen sind am häufigsten und müssen meistens selber bezahlt werden.

Die meisten Behandlungen
In meiner Praxis wird der schweizerische Tarif (DENTOTAR®) angewendet. Dieser ist seit 1. Januar 2018 zwischen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO und den eidg. Sozialversicherungen Unfall- Militär- und Invalidenversicherung (UV/MV/IV) in Kraft. Der Tarif für Privatpatienten (DENTOTAR®) lehnt sich in Struktur und Aufbau eng an diesen Tarif an. Auf der Zahnarzt-Rechnung werden daher diese Tarifpositionen und vor allem dieser Taxpunktwert angewendet. In der Praxis beträgt der Taxpunktwert Fr. 1.05 für Sie als Privatpatienten. Der Taxpunktwert darf zwischen Fr. 1.00 – Fr. 1.70 liegen. Der Taxpunktwert für die Behandlungen nach UV/MV/IV beträgt Fr. 1.00. Damit liegt der Taxpunktwert für Privatpatienten nahe dem Taxpunktwert für alle Sozialversicherungsfälle (UV/MV/IV).

Versicherungen
Pflichtleistungen die von der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (OKP) übernommen werden sind von diesem Tarif nicht betroffen. Hier gilt bis auf weiteres der bisherige Tarif mit dem Taxpunktwert CHF 3.10 (Taxpunktwert KVG). Bei Krankenpflege-Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen (nach VVG) wird nach dem revidierten Tarif abgerechnet und die Rechnung kann wie bisher bei den Krankenkassen eingereicht werden. 
Bei schweren Fehlstellungen werden die Kosten für die kieferorthopädischen und kieferchirurgischen Massnahmen im Rahmen des Gesetzes von der Invalidenversicherung (IV) getragen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist das Vorliegen eines Geburtsgebrechens, welches in der entsprechenden Verordnung der IV (GgV) aufgelistet und genau definiert ist. Zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen gehören auch das Einreihen retinierter Zähne mit Krankheitswert sowie die Behandlungen von Geburtsgebrechen, soweit diese nicht vor Erreichen des 20. Altersjahres abgeschlossen werden konnten.

Kinder
Bei den konservierenden Behandlungen (Löcher füllen) und der Mehrzahl von Zahnstellungskorrekturen müssen die Kosten vom Patienten/Eltern getragen werden. Im Kanton Wallis im Rahmen der Schulzahnpflege werden – bis zu 40% –subventioniert. 
Bestehen ausserdem entsprechende Zusatzversicherungen, so wird ein Teil Ihrer Behandlungskosten durch diese Zusatzversicherungen der Krankenkasse gedeckt.
Wenden Sie sich an uns, wenn sie mit Ihrer Versicherung Probleme mit der Abrechnung haben oder Sie sonst Fragen haben. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen aus den Bereichen Behandlung, Kosten und Tarif.
Patienteninfo –  Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO (PDF)