Behandlung in Narkose
Kleinkinder, Angst vor dem oder beim Zahnarzt, eine Demenz, andere schwere körperliche Einschränkungen usw. lassen in der zahnärztlichen Praxis manchmal weder ein Untersuch noch eine Behandlung zu. Wir versuchen uns diesen besonderen Umständen anzupassen.
Wurden alle Mittel ausgeschöpft wie zum Beispiel mit einer Lachgas Analgesie oder einer allgemeinen Sedation mit Medikamenten die durch den Haus- oder Kinderarzt verordnet werden, muss die Untersuchung und eine nötige Therapie im Spital in Visp unter einer allgemeinen Narkose durchgeführt werden.
Vor einer allgemeinen Narkose ist ein klärendes Gespräch mit dem/der Anästhesisten*in im Spital Visp nötig. Der Aufenthalt im Spital ist ambulant. Die Kosten für die Narkose richten sich nach dem Risiko und der Behandlungszeit und werden vom Spital in Rechnung gestellt. In seltenen Fällen werden die Kosten für die allgemeinen Narkose von der Kranken- oder Unfallversicherung übernommen.